Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Voraussetzung für die Aufnahme als Schüler/in an der Sozialpädagogikschule gGmbH ist der jeweils erforderliche Abschluss an einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden Schule.
  2. Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines Ausbildungsvertrages nach vorheri-ger verbindlicher Anmeldung.
  3. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Aufnahmekapazität, so kann die Sozial-pädagogikschule ein Auswahlverfahren durchführen und Schulplätze nach bestimmten Kriterien (z. B. Härtefälle) vergeben.
  4. Durch den Vertragsabschluss verpflichtet sich die Sozialpädagogikschule Nienburg, den/die Teilnehmer/in auszubilden.
    Grundlage der Ausbildung ist die BBS-VO des Landes Niedersachsen in der jeweils gültigen Fassung.
  5. Der/die Schüler/in verpflichtet sich, regelmäßig am Unterricht und sonstigen Maßnahmen im Rahmen der Ausbildung teilzunehmen und die Schulordnung einzuhalten.
  6. Bei hartnäckigen und schwerwiegenden Verstößen ist die Sozialpädagogikschule berechtigt und verpflichtet, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen und ggf. den/die Schüler/in von der Schule zu verweisen.
  7. Der Vertrag kann von beiden Seiten regulär mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Schulquartalsende gekündigt werden.
    Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
    Innerhalb der Probezeit vom Ausbildungsbeginn bis zum 15. Dezember des jeweiligen Schuljahres kann der Ausbildungsvertrag bei Vorliegen/Eintreten triftiger Gründe seitens der Schule fristlos gekündigt werden.
    Triftige Gründe können beispielsweise sein:
    • bis zum genannten Stichtag fehlende Grundlagenkenntnisse für die erfolgreiche Fortführung der Ausbildung
    • gravierendes Fehlverhalten gegenüber Mitschülern/innen und/oder Kollegen/innen, die einen
    • hohe Fehlzeitenquote, die einen erfolgreichen Abschluss des Schuljahres nicht ermöglicht
  8. Die Vertragsdauer beträgt zur Zeit zwei Jahre in Vollzeitform je nach gültiger BBS-VO.
  9. Die Anschaffung von Lernmitteln und sonstiger benötigter Materialien obliegt dem Schüler/der Schülerin. Fahrtkosten zu den Praktikumseinrichtungen werden nicht erstattet.
  10. Das Ausbildungsjahr beginnt grundsätzlich am 01.08. und endet am 31.07. Der erste und letzte Unterrichtstag wird durch die Ferienregelung des Landes Niedersachsen bestimmt.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nienburg/Weser.

Stand: 09/15