Neufassung des Infektionsschutzgesetzes
Liebe Auszubildende!
Die Briefe von Herrn Kultusminister Tonne sind seltener geworden, aber in den vergangenen Tagen hat uns ein Schreiben zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes erreicht.
Wesentliches für den Schulalltag aus dem Kultusministerium fassen wir an dieser Stelle für Sie einmal kurz zusammen:
- Wer krank (mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefndens) ist, bleibt zu Hause.
- Nicht jeder Schnupfen ist Corona! Bei Unsicherheiten nutzen Sie das Angebot der Schule, sich zwei Mal pro Woche mit einem Selbsttest zu Hause testen zu können.
- Bei einem positiven Selbsttest isolieren Sie sich für mindestens 5 Tag zu Hause. Ein 'Freitesten' mit Hilfe eines Selbsttests ist frühestens nach Ablauf der 5 Tage möglich, sofern Sie vorab bereits seit 48 Stunden symptomfrei waren.
- Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung soll nun freiwillig erfolgen. Die Entscheidung dafür oder dagegen obliegt jeder / jedem Einzelnen.
Da wir alle in den vergangenen zweieinhalb Jahren auf ganz ungewohnte Weise gelernt haben, füreinander Verantwortung zu übernehmen, möchten wir Sie auch weiterhin bitten, einander verantwortungsvoll im Schulalltag zu begegnen. Wir kommen im Gebäude täglich mit vielen Menschen in Kontakt und würden uns wünschen, dass dort weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird, wo es eng werden kann oder wo viel Bewegung ist.
Achten Sie auch weiterhin auf die bekannten Hygienemaßnahmen und führen Sie das gewohnte Lüftungsprozedere fort; so kommen wir hoffentlich alle gesund durch die anstehende kalte Jahreszeit.
Die Schulleitung