Nachschreibetermine im SJ 2023/24
Nachschreibtermine im Schuljahr 23-24:
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Tag |
Nachschreiben am |
für Test/Klausuren vor dem: |
verpflichtende Anmeldung bis 12:00: |
Freitag |
29.09.2023 |
27.09.2023 |
bis zum 27.09.2023 |
Freitag |
13.10.2023 |
11.10.2023 |
bis zum 11.10.2023 |
Freitag |
17.11.2023 |
15.11.2023 |
bis zum 15.11.2023 |
Mittwoch |
20.12.2023 |
18.12.2023 |
bis zum 18.12.2023 |
Freitag |
26.01.2024 |
24.01.2024 |
bis zum 24.01.2024 |
Freitag |
23.02.2024 |
21.02.2024 |
bis zum 21.02.2024 |
Donnerstag |
14.03.2024 |
12.03.2024 |
bis zum 12.03.2024 |
Freitag |
26.04.2024 |
24.04.2024 |
bis zum 24.04.2024 |
Freitag |
17.05.2023 |
15.05.2024 |
bis zum 15.05.2024 |
Mittwoch |
05.06.2024 |
05.06.2024 |
bis zum 04.06.20234 (letzter Termin im SJ!) |
Wichtige Hinweise:
Raum: 15 (ggf. abweichend / bitte Aushänge beachten)
Uhrzeit: 14:45 Uhr
Bitte beachten Sie für das Nachschreiben die Regelungen gemäß unserer Schulordnung!
Eine Teilnahme an einem Nachschreibtermin ist grundsätzlich nur möglich, wenn für das Fehlen beim ursprünglichen Leistungsnachweis rechtzeitig gemäß unserer Nachschreib-Regelung eine ärztliche AU vorgelegt wurde.
Eine Anmeldung für das Nachschreiben erfolgt ausschließlich über das Modul „Aufgaben“ in IServ! Das Anmeldeformular finden Sie in iServ in der jeweiligen Aufgabe. Eine Übersicht der Termine finden Sie auch unter www.sps-ni.de im Bereich ‚Service‘ – Nachschreibetermine.
Sie laden Ihr ausgefülltes Anmeldeformular fristgerecht (siehe Tabelle) in die dem Nachschreibetermin entsprechende Aufgabe bis 12:00 Uhr hoch.
Für jeden Nachschreibtermin ist eine erneute Anmeldung über das Modul Aufgaben erforderlich. Ohne vorherige, fristgerechte Anmeldung wird keine Nachschreib-Klausur beim Termin ausgeteilt, die Leistung wird mit „ungenügend“ (Note 6) bewertet.
Eine individuelle Rückmeldung über die Zulassung zum Nachschreiben erfolgt nicht.
Eine versäumte Frist und somit ein verpasster Nachschreibtermin führt zu einer Bewertung der entsprechenden Leistungsnachweise mit ‚ungenügend‘ (Note 6).
Wenn bis zum letzten angesetzten Nachschreibtermin im Schuljahr durch Fehlen nicht alle Leistungsnachweise nachgeschrieben werden können, hat dies ebenfalls eine Bewertung der ‚fehlenden Leistungsnachweise‘ mit ‚ungenügend‘ (Note 6) zur Folge.