Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in (Vollzeit und Teilzeit)

 

Ausbildungszugang und -weg für Schülerinnen und Schüler mit mindestens Realschulabschluss (in Niedersachsen)

Realschulabschluss

oder

anderer gleichwertiger Bildungsabschluss als Voraussetzung für die Aufnahme in Klasse 1 dieser Schulform

oder

Erfolgreich abgeschlossener
2-jähriger Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogik

oder

allgemeine Hochschulreife (Abitur)

oder

Fachhochschulreife

oder

Realschulabschluss & abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung für die Aufnahme in Klasse 2 dieser Schulform.

(Weitere Zugänge im Quereinstieg möglich; lassen Sie sich individuell von uns beraten oder laden Sie sich die Broschüre „Ausbildungswege und Quereinstiege in die niedersächsische Erzieherinnen-/Erzieherausbildung“ hier herunter.



 
Berufsfachschule - Sozialpädagogische/r Assistent/in
Klasse I   ***

Klasse II   Klasse II

Staatlich geprüfte Sozialpädagogische/r Assistent/in

*** Hinweis: Die berufsbezogenen Lerninhalte der Klasse 1 müssen in diesem Fall eigenständig erarbeitet werden.

  

Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich Theorie

 

Berufsfachschule Kl. 1

Berufsfachschule Kl. 2

Modulfolge 1

Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle

Entwicklung beruflicher Identität

Modulfolge 2

Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern

(in Klasse 1)
Modulfolge 3

Betreuung und Begleitung von Kindern

Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern

Modulfolge 4

Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung

Pädagogische Konzepte
Modulfolge 5

Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I

Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II

Modulfolge 6 (in Klasse II)

Arbeit mit Familien und Bezugspersonen

 

Ausbildung im berufsübergreifenden Lernbereich Theorie

Über den gesamten Ausbildungsverlauf findet Unterricht in den nachfolgenden Fächern statt:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache/Kommunikation
  • Politik
  • Mathematik
  • Religion
  • Sport

 

Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich Praxis

Während des Ausbildungsganges wird im Modul 'Durchführung der praktischen Ausbildung' eine praktische Ausbildung von 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.

Absolvent*innen, die aufgrund einer geeigneten Vorbildung direkt in die Klasse 2 einsteigen (Quereinstieg), müssen in der Klasse 2 insgesamt 600 Zeitstunden absolvieren.

Ergänzend absolvieren die Auszubildenden das Modul 'Reflektion der praktischen Ausbildung' mit insgesamt 3 Wochenstunden über den gesamten Ausbildungsverlauf.

 

Besonderheiten beim Quereinstieg in Kl. 2 in Teilzeit tätigkeitsbegleitend - geplanter Beginn zum Schuljahr 24/25

Es gelten die o.g. Zugangsvoraussetzungen.

Die Kl. 2 wird dann in insgesamt 1,5 Jahren anstatt in 1 Jahr absolviert. Es gelten die Rahmenrichtlinien der Vollzeitausbildung.

Die Ausbildung am Lernort Schule (Unterricht im berufsübergreifenden sowie berufsbezogenen Lernbereich Theorie und Modul Reflektion der praktischen Ausbildung) findet regelmäßig über die gesamte Laufzeit an 2 Werktagen pro Woche à 8 Unterrichtsstunden statt – beginnend mit einer Blockwoche ab 05.08.24.
Zusätzlich ist die Erarbeitung einzelner Unterrichtsinhalte in Selbstlernphasen vorgesehen.
Es gilt die Stundentafel gemäß BbS-VO.
Der berufsbezogene Lernbereich wird in Modulen unterrichtet.
 

Die praktische Ausbildung findet in sozialpädagogischen Einrichtungen statt, in denen die Bildung und Betreuung von Kindern im Elementarbereich erfolgt (Krippen, Kindergärten, Hort). Es sind 600 Stunden in 1,5 Jahren abzuleisten.

Die Absolvent*innen schließen einen Arbeitsvertrag mit einer den Vorgaben entsprechenden sozialpädagogischen Einrichtung ab (Rücksprache mit der Schule / Koordination Praxis).
Empfohlen werden Teilzeitverträge mit ca. 20 Wochenstunden. Der gesetzliche Urlaubsanspruch muss in den niedersächsischen Schulferien genommen werden.
(Für die Einrichtungs-Träger förderfähig nach §30 NKiTaG (besondere Finanzhilfe).)