Update 12.05.2020 - Abschlussklassen
Liebe Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (OS und SozA II)!
Am Freitag hat uns eine weitere Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde erreicht, die die Organisation des Unterrichts in den Prüfungsklassen noch mal anders als bisher regelt.
Bezug: 1. Verordnung über berufsbildende Schulen vom 10. Juni 2009 (Nds.GVBl. Nr.14/2009 S.243), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2019 (Nds. GVBl. Nr. 25/2019 S. 430) - VORIS 22410 2. RdErl. d. MK v. 10.6.2009 — 41-80006/5/1 „Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwe- sen“ (Nds. MBl. 2009 Nr. 24, S. 538; SVBl. 2009 Nr. 7, S. 238, zuletzt geändert durch RdErl. vom 25.01.2019 (Nds. MBl. 2019 Nr. 6, S. 338; SVBl. 2019 Nr. 3, S. 103) 3. Rundverfügung 4/2020 der NLSchB vom 13.03.2020
4. Erlass 3-20 d. MK v. 17.03.2020 5. Erlass 4-20 d. MK v. 17.04.2020
Gemäß dieser neuen Rundverfügung gilt für die Fachschule Sozialpädagogik sowie die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz folgende Regelung:
"In den Abschlussklassen dieser Schulformen der berufsbildenden Schulen enden der Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause mit dem Tag der letzten schriftlichen bzw. praktischen (Modul-) Prüfung ... des jeweiligen Bildungsgangs."
> Bitte beachten Sie die entsprechenden Änderungen in den Stundenplänen (Soz A II)!
> Nachschreibetermine sollen von SuS der Soz A II - Klassen in Rücksprache mit Frau Henneke noch wahrgenommen werden!
"Die Schülerinnen und Schüler werden von den berufsbildenen Schule informiert, wann die Ergebnisse der schriftlichen und praktischen (Modul-)Prüfung vorliegen und bekanntgegeben werden. Sofern zur Klärung der Endzensur noch eine mündliche Prüfung vorgesehen ist, werden die Schülerinnen und Schüler gleichzeitig auch über den Zeitpunkt dieser Prüfung informiert."
> die Termine zur jeweiligen Notenverkündung sind bekannt
! Der geplante Termin für die Zeugnisausgabe bleibt (auch für die OS!) bestehen bzw. wird aus organisatorischen Gründen vom 11.07. auf den 10.07.2020 vorverlegt.
Schülerinnen und Schüler der Fachschule Sozialpädagogik, die bereits zu einem früheren Termin ein Arbeitsverhältnis als Erzieherin/als Erzieher beginnen oder systemrelevant in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, können auf Antrag ihr Zeugnis bereits zum 03.06.2020 erhalten. Bitte stellen Sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag an die Schulleitung.