Schulstart nach den Weihnachtsferien

Liebe Schülerinnen und Schüler,

das neue Jahr hat Sie hoffentlich freundlich begrüßt und wir wünschen Ihnen und Ihren Familien, dass 2022 ein gesundes Jahr wird, in dem Sie weiter Ihre Träume und Ziele verfolgen können, ohne dass Corona Sie allzu sehr ausbremst.

Leider konnten wir alle die besorgniserregende Lage nicht mit dem alten Jahr hinter uns lassen, weshalb uns auch in unserem Schulalltag 2022 weiterhin bestimmte Regeln und Einschränkungen begleiten werden.

Auch wenn immer mehr Personen unserer Schulgemeinschaft geimpft, genesen oder sogar geboostert sind, lässt uns die sich verbreitende Omikron-Variante vorsichtig agieren.

Für den Schulstart nach den Weihnachtsferien haben wir deshalb entschieden, dass am kommenden Montag, den 10.01.2022, ALLE Schüler*innen und Kolleg*innen - egal welcher Impf- oder Genesenenstatus vorliegt - vor Schulbeginn zu Hause einen Selbsttest machen müssen. Unter Dokumente/Formulare finden Sie das entsprechende Formular, mit dem Sie/Ihre Sorgeberechtigten die tagesaktuelle Durchführung einmalig am Montag bestätigen. Dieses Formular bitte unbedingt (!!!) ausgefüllt und unterschrieben mitbringen. Eine Teilnahme am Unterricht ist am kommenden Montag ohne negatives Seltbsttestergebnis nicht möglich. In Ausnahmefällen ist eine Testung vor Ort möglich.

Ab Dienstag gilt - wie schon vor den Ferien bekannt gegeben: alle nicht genesenen oder nicht geimpften Schüler*innen testen sich in der ersten Schulwoche täglich selbst! Die Bestätigung erfolgt auf den bekannten Listen.

Alle übrigen Regeln bleiben für unseren Schulstart bestehen. Aufgrund der Länge der Zeit, die wir diese Regeln jetzt schon einhalten müssen, erinnern wir gerne noch mal daran, falls sich hier und da 'der Schlendrian' engeschlichen hat:

- Im Schulgebäude ist eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen, die Mund und Nase vollständig bedeckt. Diese darf in den Lüftungspausen, kurzfristig von vortragenden Personen bei Referaten oder auch in den Pausen am Platz zum Essen/Trinken bei gleichzeitiger Lüftung (!) abgenommen werden.

- Lüftungsintervall während des Unterrichts: 20 - 5 - 20 (jeweils nach 20 Minuten für 5 Minuten alle Fenster komplett öffnen)

- Die gekennzeichneten Pausenbereiche sowie bekannten Wege in das sowie aus dem Schulgebäude sind einzuhalten.

- Eine Klasse bildet eine Kohorte. Ein Mischen der Kohorten soll nicht stattfinden; bitte besuchen Sie sich also im Schulgebäude nicht untereinander in den verschiedenen Klassenräumen.

- Halten Sie weiterhin Abstand, insbesondere in Wartesituationen z.B. auf der Toilette sowie vor dem Sekretariat. Nutzen Sie für eigene Anliegen, die Sie mit dem Sekretariat klären möchten, bitte die große Mittagspause; in den anderen Pausen haben vom Sekretariat einbestellte Schüler*innen Vorrang.

Wenn sich alle an diese Regeln halten, kommen wir hoffentlich gesund und ohne Schulschließung durch das neue Jahr.

Herzliche Grüße!

 

Die Schulleitung

 

 

 

 

 

Kein Präsenzunterricht vom 20.12. bis 22.12.21

Liebe Schüler*innen,

aufgrund der Rückmeldungen bezüglich der geplanten Anträge auf Befreiung vom Unterricht für die kommende Woche wird vom 20.12. bis 22.12.21 kein Präsenzunterricht stattfinden.

Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht gemäß Aussage des Kultusministeriums ausdrücklich nicht.

Die Kolleg*innen, die Sie laut Stundenplan im Unterricht gehabt hätten, werden Sie informieren, welcher Lernstoff von Ihnen selbstständig erarbeitet werden muss.

Die Möglichkeit der Befreiung von der Präsenzpflicht gilt NICHT für Schüler*innen im Praktikum.

Die Schule bleibt an diesen Tagen grundsätzlich geöffnet; ggf. jedoch mit abweichenden Öffnungszeiten des Sekretariats.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien auf diesem Wege schon mal gesunde und erholsame Feiertage!

Kommen Sie gut ins neue Jahr, damit wir uns mit neuem Schwung an die Aufgaben machen können, die uns 2022 erwarten.

 

Die Schulleitung

 

 

 

 

Regelungen rund um die Weihnachtsferien

Liebe Schülerinnen und Schüler,

 

sicherlich haben Sie die Pressemitteilungen am vergangenen Freitag ebenfalls verfolgt und haben schon das eine oder andere über die von der Landesregierung verhängten Coronamaßnahmen rund um die Weihnachtsferien - vor allem Schule betreffend - gehört.

Folgende Regelungen sind wesentlich:

- Die Ferien beginnen weiterhin offiziell am 23.12.2021.

- Vom 20.12. bis 22.12.21 können Sie als volljährige Schüler*innen bzw. Ihre Eltern/Personensorgeberechtigten für Sie als minderjährige Schüler*innen eine Befreiung von der Präsenzpflicht beantragen. Eine erste Abfrage erfolgt heute in der Schule. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht für diese Tage nicht. Der Schulstoff muss eigenständig erarbeitet werden.

- Nach den Weihnachtsferien gilt für alle Schüler*innen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, wieder eine tägliche Pflicht zur Selbsttestung für 5 Tage (10. bis 14.01.2022). Die Selbsttests erhalten Sie am Ende dieser Woche in der Schule.

- Die entsprechenden Ministerbriefe sowie Formulare finden Sie wie gehabt bei den Dokumenten/Formularen und auch bei iServ.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder das Sekretariat.

Die Schulleitung

 

 

 

 

Neue Corona-Verordnung - Regelungen ab 24.11.2021

Liebe Schüler*innen,

auf Basis des aktuell verabschiedeten, geänderten Infektionsschutzgesetzes sind nachfolgend zusammengefasste Maßnahmen ab heute gültig:

"In Niedersachsen gelten ab (...) Mittwoch, 24.11.2021 weitere Maßnahmen zum Schutz des Schul- und Kitabetriebes vor dem Coronavirus SARS-CoV-2. Unter anderem werden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgedehnt, mehrtägige Schulfahrten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022 untersagt und die 3G-Regeln für Schulbeschäftigte eingeführt, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte.

Kultusminister Tonne: „Die Pandemie entwickelt sich äußerst dynamisch und geht zwangsläufig auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbei. Hier haben wir auch aufgrund der bisher fehlenden Impfmöglichkeiten für die unter 12-Jährigen hohe Inzidenzen. Die allgemein schwierige Lage wirkt sich daher indirekt auch auf das System Schule aus. Wir verstärken den Schutzwall erneut, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin in die Schulen und Kitas gehen können.

Präsenz sichern, Gesundheit schützen – das ist die aktuelle Aufgabe angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens. Mit dem heute vorgelegten Maßnahmenkatalog setzen wir wirksame Maßnahmen um, damit dies weiterhin gelingt. Landesweite Schul- und Kitaschließungen soll es weiterhin nicht geben.“

Folgende Schutzmaßnahmen gelten neu zusätzlich ab Mittwoch, 24.11.2021:

I. Mund-Nasen-Bedeckung auch für Klassen 1 und 2:

Auch für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 2 gilt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Weiterhin gilt, dass in den Schulgebäuden die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aber während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht die Maske abgelegt werden kann. Auf die regelmäßigen „Maskenpausen“ zirka alle 20 Minuten ist zu achten. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen sind vorzunehmen.
Es gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften.

II. Testungen plus „ABIT“ – weniger Quarantäne notwendig:

Das Testkonzept – dreimal in der Schulwoche zu Hause – wird um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens“ (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe – auch vollständig Geimpfte und Genesene – fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne“ zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden – Anschärfungen durch die Gesundheitsämter sind nach wie vor im Einzelfall möglich. Dieses Vorgehen ist mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.

III. 3G am Arbeitsplatz:

Für alle Beschäftigten gilt ab morgen am Arbeitsplatz 3G – das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt.

Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich beigebracht werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.
Die Schulleitungen können für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Genesene können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen.
Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G. Bei Abfragen und Kontrollen sind hier die Träger als Arbeitgeber in der Verantwortung.

IV. Klassenfahrten und Ausflüge:

Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und auch bei mehrtägigen Fahrten ist eine kurzfristige Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.

V. Schulveranstaltungen:

Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucherinnen und Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für die Teilnahme Erziehungsberechtigter.
Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.
Kultusminister Tonne: „Wir passen das Regelwerk der pandemischen Lage an und unternehmen große Anstrengungen, den Schulbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Damit einher gehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen. Dafür gilt es Nachsicht aufzubringen. Kita und Schule sicherzustellen ist auch in der 4. Welle eine Herkulesaufgabe. Meinem Respekt können sich die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte ebenso sicher sein wie meiner Unterstützung. Allen ist klar, dass es zur Sicherung des Präsenzbetriebes großer Anstrengungen bedarf. Diese Anstrengungen sind aber zwingend notwendig: Mehr denn je geht es um die Kinder und Jugendlichen!“

Die aktuellen Briefe und Infos zum 'Testen statt Quarantäne' findet Ihr unter Schüler-Service > Dokumente & Formulare zum Nachlesen.

Aufgrund der anhaltend besorgniserregenden Entwicklung der Corona-Fallzahlen werden wir zukünftig noch verstärkter darauf achten, dass alle Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Leider hat sich der Schlendrian eingeschlichen, was das zuverlässige und korrekte Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen angeht.

Deshalb denkt bitte dran und erinnert Euch auch gerne gegenseitig:

'Corona ist auch, wenn die Lehrkraft gerade nicht guckt!'

 

Impfaktion an unserer Schule am Freitag, 19.11.21 ab 8.30 Uhr

Liebe Schüler*innen, liebe Sorgeberechtigten,

am kommenden Freitag, den 19.11.21, kommt ab 8.30 Uhr ein mobiles Impfteam zu uns in die Sozialpädagogikschule.

Es besteht für alle bis dato Ungeimpften die Möglichkeit, sich hier vor Ort die erste Impfung gegen Covid 19 verabreichen zu lassen. Selbstverständlich findet auch eine ärztliche Beratung vor Ort statt.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie - sofern nicht geimpft - von diesem Angebot Gebrauch machen bzw. Ihren minderjährigen Kindern dies ermöglichen würden.

Sie unterstützen damit unsere Bemühungen, als Schulgemeinschaft möglichst ohne oder nur mit einer geringen zahl an Covid-Erkrankungen, Quarantäne-Anordnungen sowie Schulausfällen durch den Herbst und Winter zu kommen!

Für alle minderjährigen Schüler*innen liegen im Sekretariat entsprechende Formulare bereit, die bitte am Freitag ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden müssen. Zudem ist ein Ausweisdokument vorzulegen (Personalausweis oder Reisepass).

Sie unterstützen damit unsere Bemühungen, als Schulgemeinschaft möglichst ohne oder nur mit einer geringen Zahl an Covid-Erkrankungen, Quarantäne-Anordnungen sowie Schulausfällen durch den Herbst und Winter zu kommen!

Für alle minderjährigen Schüler*innen liegen im Sekretariat entsprechende Formulare bereit, die bitte am Freitag ausgefüllt und von den Sorgeberechtigten unterschrieben mitgebracht werden müssen. Zudem ist ein Ausweisdokument vorzulegen (Personalausweis oder Reisepass).

Bitte melden Sie sich in jedem Fall im Sekretariat für die Impfung am Freitag an, wenn Sie sich bereits entschieden haben. Es können aber auch Kurzentschlossene am Freitag spontan geimpft werden, wenn (bei Minderjährigen) die Dokumente vorliegen.

Vielen Dank für Ihre Solidarität!

 Die Schulleitung