Infos zum neuen Schuljahr 2021/22 (aktualisiert 26.08.21)

Liebe 'alte' und 'neue' Schüler*innen der Sozialpädagogikschule!

 

Eben erst haben wir das alte Schuljahr abgeschlossen und viele Absolvent*innen in eine krisensichere, berufliche Zukunft verabschiedet, da wirft schon das neue Schuljahr seine Schatten voraus.

Es wird eine inzidenzunabhängige Sicherheitsphase bis zum 22.09.21 geben.

Bis auf Weiteres gelten folgende Regelungen:

- Am 1. Schultag Vorlage eines offiziell bestätigten negativen Testergebnisses (Testzentrum/Apotheke), welches nicht älter als 24 Stunden ist (Sie benötigen keinen kostenpflichtigen PCR-Test.) Alle Schüler*innen (auch Genesene und Geimpfte) halten das Testergebnis zum Eintritt in die Schule bereit.

- Weiter bis zum 10.09.21 tägliche Selbsttestungen zu Hause! Testkits erhalten Sie am 1. Schultag in der Schule.

- Ab dem 13.09.21 3 x pro Woche Selbsttests zu Hause (Mo/Mi/Fr).

- Genesene bzw. vollständig Geimpfte sind von der Selbst-Testpflicht ab dem 06.09.21 befreit.

- Grundsätzlich bestätigen Sie in der Schule mit Ihrer Unterschrift die Durchführung eines tagesaktuellen Selbsttests sowie das negative Testergebnis.

- Maskenpflicht im Gebäude und im Unterricht; Maskenpausen während des Lüftens.

- Keine Maskenpflicht außerhalb des Schulgebäudes.

 

Im neuen Schuljahr besteht NICHT MEHR GRUNDSÄTZLICH die Möglichkeit, sich von der Präsenzpflicht befreien zu lassen. Es tritt stattdessen die sogenannte Härtefallregelung in Kraft.

Bedeutet konkret:

Schüler*innen, die durch Vorlage eines aktuellen Attestes nachweisen können, dass sie gemäß Definition des RKI das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, können sich auf Antrag von der Präsenzpflicht befreien lassen, WENN...

> vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (nur für die Dauer der Maßnahme) ODER

> aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht möglich ist (Bescheingung durch den Arzt erforderlich)

Das Attest / die ärztliche Bescheinigung ist nach 6 Monaten zu erneuern.

Gehen Sie davon aus, dass Sie im unwahrscheinlichen Falle einer Befreiung unter den o.g. Bedingungen online am normalen Unterricht Ihrer Klasse in der Schule teilnehmen.

Falls Sie kein mobiles Endgerät mit Kamera sowie Mikrofon haben, können Sie ein Gerät von der Schule ausleihen.

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Informieren Sie sich in der kommenden Woche noch mal aktuell an dieser Stelle. Es ist durchaus möglich, dass uns sehr kurzfristig noch Informationen vom Kultusministerium erreichen, die wir Ihnen auf diesem Wege mitteilen.

Wir freuen uns auf den gemeinsamen Start!

Die Schulleitung

 

 

 

Sonder-Impfaktionen für Kinder und Jugendliche von 12-17 Jahren

Liebe Schüler*innen,

viele von Ihnen sind bereits über ihre Praxiseinrichtungen oder auf anderem Wege geimpft worden.

Damit wir alle das kommende Schuljahr möglichst störungsfrei im Präsenzunterricht verbringen können, ist es ratsam, wenn die Schulgemeinschaft so flächendeckend wie möglich geimpft ist.

Um diesem Ziel näher zu kommen, hat das Land Niedersachsen rund 27.000 Impfdosen zusätzlich bereitgestellt.

Eine Sonder-Impfaktion für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren findet am Sonntag, 18.07.2021, in vielen Impfzentren Niedersachsens statt. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich telefonisch über die Hotline (0800) 99 88 665.

Bitte denken Sie daran, dass Sie die Zustimmung Ihrer Sorgeberechtigten benötigen.

 

 

 

Szenario A ab Montag, 31.05.21

Liebe Schülerinnen und Schüler,

aufgrund der stetig sinkenden Inzidenzwerte hat es sich ja bereits angedeutet:

ab 31.05.21 können wir in Szenario A wechseln. Wir haben mit der endgültigen Meldung so lange gewartet, da Unklarheit bestand, ob eine weitere Allgemeinverfügung des Landkreises notwendig ist.

Da der Landkreis - obwohl angekündigt - keine weitere Info veröffentlicht hat, handeln wir mit diesem Szenarienwechsel auf Basis der Aussagen des Kultusministeriums:

"Wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt bereits kürzlich wegen einer guten Inzidenzlage von unter 35 oder unter 50 über eine Allgemeinverfügung Öffnungen verkündet hat – zum Beispiel für den Einzelhandel – dann ist der formale Akt einer Allgemeinverfügung nicht mehr notwendig. Der Schulbereich ist von diesen Lockerungen über den Stufenplan und die kommende neue Verordnung bereits erfasst." 

Da der Landkreis Nienburg eine entsprechende Allgemeinverfügung bereits für den Einzelhandel ausgegeben hat, können wir den Szenarienwechsel also vollziehen.

Für Euch bedeutet das konkret:

- Ab Montag, 31.05.21 Unterricht in ganzen Klassengruppen.

- Rückkehr zum Kohortenprinzip. Achtet also bitte auch in den Pausen darauf, dass Ihr Euch nicht mit anderen Kohorten mischt.

- Am Platz darf die Maske abgesetzt werden; in allen anderen Bereichen der Schule wird sie getragen bzw. darf sie nur kurzfristig draußen zum Rauchen oder essen abgenommen werden.

- Weiterhin 2 mal pro Woche Selbsttests durchführen und die Bestätigung des negativen Ergebnisses mitbringen. Testtage sind Montag und Mittwoch! Bei positivem Selbsttestergebnis zu Hause bleiben und Schule sowie Hausarzt informieren.

- Eine Befreiung von der Präsenzpflicht ist aufgrund der weiterhin bestehenden Testpflicht ebenfalls weiterhin möglich.

- Klassenräume zunächst wie in den letzten 2 Tagen beibehalten. Ggf. kurzfristige Änderung am Montagmorgen - je nach Stand der Digitalisierungsarbeiten.

- Bitte soweit möglich Anliegen/Anfragen an das Sekretariat in der Klasse sammeln/bündeln und so wenige Personen wie möglich in der Pause zum Sekretariat schicken. Viele Dinge lassen sich auch per Mail klären.

Eine dringende Bitte:

Nach so langer Zeit des Unterrichtens in Teilgruppen und des Homeschoolings/Distanzlernens wird es sowohl für Euch Schüler*innen als auch für die Lehrkräfte ungewohnt sein, in 'vollen' Klassen zu sitzen. Die Zeit des getrennt seins hat in den Klassen Spuren hinterlassen und es wird Aufgabe von uns allen sein, Beziehungsarbeit zu leisten, damit wir wieder zu ganzen Gruppen zusammenwachsen. Wir müssen alle berücksichtigen, dass jede/r die vergangenen Wochen und Monate unterschiedlich gut weggesteckt hat. Wir setzen deshalb auf gegenseitiges Verständnis und Nachsicht, wenn es an er einen oder anderen Stelle holprig ist.

Gemeinsam schaffen wir das, die jetzt positive Entwicklung in unserem Alltag willkommen zu heißen und anzunehmen, ohne übermütig zu werden.

Wir freuen uns auf ein bisschen Normalität in unserem Schulalltag!

 

 

 

 

Zeugnisverleihung BFSP II, Soz II & OS Abschlussklassen

Liebe Schüler*innen,

natürlich hatten wir gehofft, mit Ihnen im Theater auf dem Hornwerk am 10.07.2021 eine feierliche Zeugnisverleihung sowie zum Teil Verabschiedung feiern zu können.

Aufgrund der noch vor wenigen Wochen sehr hohen inzidenzwerte waren wir jedoch gezwungen, frühzeitig umzuplanen.

Wie im letzten Jahr finden deshalb die Zeugnisverleihungen für die Abschlussklassen der Berufsfachschule Sozialpädagogik, der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz sowie der Fachschule Sozialpädagogik in der Schule statt.

Aufgrund der räumlichen gegebenheiten müssen wir das Ganze natürlich zeitlich etwas entzerren, weshalb wir einen Teil auf den 09.07.21 vorverlegt haben.

Stellen Sie sich bitte schon mal auf folgende Daten ein; ein genauer Zeitplan folgt rechtzeitig:

Freitag, 09.07.2021: ab ca. 13 Uhr Zeugnisverleihung für die BFSP II, ab ca. 15 Uhr Zeugnisverleihung für die OS 1, ab ca. 17 Uhr Zeugnisverleihung für die OS 2

Samstag, 10.07.2021: ab ca. 8.10 Uhr Zeugnisverleihung für die Soz A IIer

Leider ist es aufgrund der Corona-Regeln nicht möglich, dass Sie Angehörige zur Zeugnisverleihung mitbringen.

Genauere Infos folgen zu gegebener Zeit.

 

 

 

 

 

Aktuelles zum Unterrichtstart ab 17.05.2021 (ergänzt!)

Liebe Schüler*innen, der BFSP I, Soz A I und US,

nach derzeitigem Stand starten Sie nach Beendigung Ihrs Praktikums ab dem 17.05.21 wieder mit dem Unterricht in Präsenz (Szenario B). 

Wir beginnen mit den jeweiligen Teilgruppen B der Klassen. Auch für die Teilgruppen, die sich jeweils im Distanzlernen zu Hause befinden, gilt der Stundenplan bzw. die Versorgung mit Aufgaben gemäß Stundenplan.

Planen Sie, wenn möglich, dies ggf. in die Kinderbetreuung mit ein. Falls Sie Sie hierfür eine Schulbescheinigung benötigen, melden Sie sich bitte im Sekretariat.

Wir freuen uns, Sie alle wieder in der Schule unterrichten zu können.

Selbstverständlich gelten die Ihnen bekannten Hygienevorschriften. Zudem müssen Sie sich an zwei Tagen in der Woche morgens vor dem Unterricht zu Hause selbst testen und bei negativem Testergebnis eine entsprechend ausgefüllte und unterschriebene Selbsttestbestätigung mit in die Schule bringen; diese werden dort eingesammelt. Testtage sind Montag und Mittwoch. Solltn Sie einmal vergessen haben, sich zu testen, werden Sie in der Schule nachgetestet.

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich von der Präsenzpflicht befreien zu lassen. Bedenken Sie hierbei aber bitte, dass Distanzlernen nicht mit Lernen in Präsenz zu vergleichen ist; Leistungsnachweise sind von dieser Befreiungsmöglichkeit ausgeschlossen und müssen in Präsenz in der Schule absolviert werden.

 

ABHOLUNG TEST-KITS in der Schule:

Damit der Unterrichtstart für beide Teilgruppen am 17.05. bzw. 26.05. (nach Pfingsten) reibungslos verlaufen kann, werden Sie vorab mit Selbsttest-Kits ausgestattet.

Hierfür haben wir kommenden Montag, den 10.05.21 von 8 bis 16.30 Uhr vorgesehen. Die Ausgabe von zunächst jeweils 2 Test-Kits pro Schüler*in erfolgt am Sekretariat.

Falls Sie keine Möglichkeit der Abholung haben, können Sie eine Vollmacht erstellen, mit der ein Mitschüler / eine Mitschülerin die Test-Kits für Sie abholen kann.

 

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

Schulleitung und Team der Sozialpädagogikschule