Update 12.05.2020 - Abschlussklassen

Liebe Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (OS und SozA II)!

Am Freitag hat uns eine weitere Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde erreicht, die die Organisation des Unterrichts in den Prüfungsklassen noch mal anders als bisher regelt.
 
Bezug: 1. Verordnung über berufsbildende Schulen vom 10. Juni 2009 (Nds.GVBl. Nr.14/2009 S.243), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2019 (Nds. GVBl. Nr. 25/2019 S. 430) - VORIS 22410 2. RdErl. d. MK v. 10.6.2009 — 41-80006/5/1 „Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwe- sen“ (Nds. MBl. 2009 Nr. 24, S. 538; SVBl. 2009 Nr. 7, S. 238, zuletzt geändert durch RdErl. vom 25.01.2019 (Nds. MBl. 2019 Nr. 6, S. 338; SVBl. 2019 Nr. 3, S. 103) 3. Rundverfügung 4/2020 der NLSchB vom 13.03.2020
4. Erlass 3-20 d. MK v. 17.03.2020 5. Erlass 4-20 d. MK v. 17.04.2020

Gemäß dieser neuen Rundverfügung gilt für die Fachschule Sozialpädagogik sowie die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz folgende Regelung:
 
"In den Abschlussklassen dieser Schulformen der berufsbildenden Schulen enden der Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause mit dem Tag der letzten schriftlichen bzw. praktischen (Modul-) Prüfung ... des jeweiligen Bildungsgangs."

> Bitte beachten Sie die entsprechenden Änderungen in den Stundenplänen (Soz A II)!

> Nachschreibetermine sollen von SuS der Soz A II - Klassen in Rücksprache mit Frau Henneke noch wahrgenommen werden!

"Die Schülerinnen und Schüler werden von den berufsbildenen Schule informiert, wann die Ergebnisse der schriftlichen und praktischen (Modul-)Prüfung vorliegen und bekanntgegeben werden. Sofern zur Klärung der Endzensur noch eine mündliche Prüfung vorgesehen ist, werden die Schülerinnen und Schüler gleichzeitig auch über den Zeitpunkt dieser Prüfung informiert."

> die Termine zur jeweiligen Notenverkündung sind bekannt

! Der geplante Termin für die Zeugnisausgabe bleibt (auch für die OS!) bestehen bzw. wird aus organisatorischen Gründen vom 11.07. auf den 10.07.2020 vorverlegt.

Schülerinnen und Schüler der Fachschule Sozialpädagogik, die bereits zu einem früheren Termin ein Arbeitsverhältnis als Erzieherin/als Erzieher beginnen oder systemrelevant in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, können auf Antrag ihr Zeugnis bereits zum 03.06.2020 erhalten. Bitte stellen Sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag an die Schulleitung.

Update 21.04.2020 - Praxis, Unterricht & Prüfungen (alle Klassen)

Liebe Schüler*innen,

wie angekündigt haben wir - Schulleitung und Koordinatorinnen - in den vergangenen Tagen zusammen gesessen und die Vorgaben des Kultusministeriums zur schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen (vorliegend in Form von Erlassen und Rundverfügungen für die unterschiedlichen Schulformen) in konkrete Aussagen für die kommenden Wochen umformuliert.

Sie finden nachfolgend - nach Klassenstufen sortiert - alle wichtigen Informationen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichts, zu Prüfungen und zum Praktikum, die wir Ihnen nach derzeitigem Stand geben können. Wir müssen damit rechnen, dass sich aufgrund der instabilen Situation immer wieder Veränderungen ergeben; wir müssen also alle flexibel bleiben.

Bitte informieren Sie sich auch weiterhin hier auf der Internetseite an dieser Stelle sowie anhand der Stundenpläne, die wir nun nach und nach aktualisieren werden.

Beachten Sie bitte nicht nur jetzt in Ihrem Alltag, sondern auch, wenn Sie wieder in die Schule kommen, die Hygienehinweise und -empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Wahrscheinlich wird es zudem Aushänge mit zusätzlichen Hygienemaßnahmen in der Schule geben.

Bisher besteht keine Maskenpflicht; dennoch ist das Tragen einer Maske zum Schutz Ihrer Mitmenschen in der Schule zu empfehlen.

Lesen Sie bitte sorgfältig die nachfolgenden Informationen für Ihre Klassenstufe!

 

Regelungen nur für die Soz A II:

Praxis: Auch nach Wiederaufnahme des Unterrichts am Lernort Schule wird die praktische Ausbildung nicht fortgesetzt. Die Note für das Modul ‚Durchführung der praktischen Ausbildung‘ setzt sich aus den bisherigen Leistungen (Stand 13.03.) sowie einer schriftlichen Planung einer Bildungsaktivität als Ersatzleistung für die praktische Prüfung zusammen.

Für die Erstellung der schriftlichen Planung geht die Aufgabenstellung 3 Werktage vor Abgabetermin per Mail durch das Sekretariat an die SuS, wenn die Prüfungsgebühr termingerecht bezahlt wurde!

 

Termine (wichtig!):

> 11.05.2020: 75€ Prüfungsgebühr müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Schulkonto eingezahlt sein (wenn nicht schon geschehen)

> 16.05.2020: Aufgabenstellung wird durch das Sekretariat versendet

> 20.05.2020 - 9 Uhr: bis zu diesem Zeitpunkt muss die fertiggestellte schriftliche Planung an die betreuende Lehrkraft sowie Frau Zibell per Mail versendet sein.

 

Gewichtung der Gesamtnote ‚Durchführung der praktischen Ausbildung‘:

  • bei SuS mit 2 Lehrerbesuchen: Jahresnote 70%, Prüfungsleistung (schriftl. Planung) 30%
  • bei SuS mit 1 Lehrerbesuch: Jahresnote 60%; Prüfungsleistung (schriftl. Planung) 40%

Ggf. wird eine mündliche Prüfung von der Zeugniskonferenz angesetzt, wenn sie zur Klärung der Endzensur/und/oder zum bestehen des Bildungsganges erforderlich ist.

 

BÜL/BBL:

Im laufenden Schuljahr 2019/2020 werden nach der Wiederaufnahme des Unterrichts nach den behördlich angeordneten Schulschließungen keine schriftlichen Modulprüfungen geschrieben!

Die Bewertung der Module und Fächer erfolgt anhand bisheriger Leistungen mit Stand 13.03.2020.

Die Zeugniskonferenz entscheidet über ggf. anzusetzende mündliche Prüfungen im Fach Deutsch oder den Prüfungsmodulen.

 

 

 

Wiederaufnahme des Unterrichts:

Der Unterricht beginnt für die Soz A II a – d ab dem 12.05.2020 in halben Lerngruppen sowie alternierenden Frequenzen; Pläne folgen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über aktualisierte Stundenpläne auf dieser Website.

 

 

Regelungen nur für die OS:

Praxis:

Auch nach Wiederaufnahme des Unterrichts am Lernort Schule wird die praktische Ausbildung nicht fortgesetzt.

Für SuS, deren praktische Prüfung vor den Schulschließungen stattgefunden hat, lässt sich die Note für das Modul ‚Durchführung der praktischen Ausbildung‘ regulär berechnen.

Bei SuS, die ihre praktische Ausbildung in hohem Umfang absolviert haben, ihre praktische Prüfung jedoch nicht mehr vor den Schulschließungen durchführen konnten, setzt sich die Note für das Modul ‚Durchführung der praktischen Ausbildung‘ aus den bisher erbrachten Leistungen (Stand 13.03.2020), der schriftlichen Planung der geplanten Prüfungsaktivität sowie einer mündlichen Reflexion dieser Planung zusammen. Die schriftliche Planung der Prüfungsaktivität und das Reflexionsgespräch ersetzen die praktische Prüfung.

Die Reflexionsgespräche (Dauer min. 20 Minuten; max. 30 Minuten) finden in der Zeit vom 06.05. bis 08.05.2020 in der Schule statt. Ein entsprechender Plan wird online gestellt. Bei dem Reflexionsgespräch wird ein wertendes Ergebnisprotokoll verfasst.

> Gewichtungen:

Note ‚Ersatzleistung praktische Prüfung‘: schriftl. Planung 70%, Reflexion 30%

Note Modul Durchführung prakt. Ausbildung: Jahresnote 60%, Ersatzleistung praktische Prüfung 40%

 

BBL / BÜL:

Im laufenden Schuljahr 2019/2020 werden nach der Wiederaufnahme des Unterrichts nach den behördlich angeordneten Schulschließungen keine schriftlichen Modulprüfungen geschrieben! Die Bewertung der Module und Fächer erfolgt anhand bisheriger Leistungen mit Stand 13.03.2020.

Die Zeugniskonferenz entscheidet über ggf. anzusetzende mündliche Prüfungen im Fach Deutsch oder den Prüfungsmodulen.

Das Kolloquium als Bestandteil der Facharbeit entfällt im Schuljahr 2019/2020.

 

 

Wiederaufnahme des Unterrichts:

Der Unterricht für die OS 1 – 3 beginnt ab dem 27.04.2020 in halben Lerngruppen sowie alternierenden Frequenzen:

Mo, 27.04. & Do, 30.04.2020: OS 1 (geteilt in 2 Gruppen)

Di, 28.04. & Mo, 04.05.2020: OS 2 (geteilt in 2 Gruppen)

Mi, 29.04. & Di, 05.05.2020: OS 3 (geteilt in 2 Gruppen)

Mi, 06.05.2020 bis Fr, 08.05.2020: Reflexionsgespräche zur schriftlichen Planung der praktischen Prüfung.

Der entsprechende Plan wird online gestellt (Stundenpläne).

 

Wichtige Hinweise:

  • SuS der Abschlussklasse der Fachschule (OS) können aufgrund ihres ersten Berufsabschlusses ‚Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in‘ ab dem 11.05.2020 als Assistenz- bzw. Zweitkraft in Einrichtungen tätig werden. Sie können auf Antrag von der Schule freigestellt werden und freiwillig ein bezahltes und versichertes Beschäftigungsverhältnis bei einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe aufnehmen. Die Freistellung beantragen Sie bitte schriftlich bei der Schule.

               

       Hierbei sind folgende Termine – abweichend vom bisherigen Jahresplan - freizuhalten:

       Notenverkündigung: Mi, 13.05.2020 (Zeitplan folgt)

       Mündliche Prüfungen: Mo, 18.05.2020 (Zeitplan folgt)

       Verabschiedung OS: 29.05.2020 (Zeitplan folgt)

       Zeugnisausgabe OS: 10.07.2020, in begründeten Einzelfällen (nachweislich Beschäftigung in systemrelevanten Praxiseinrichtungen) auf Antrag bereits zum 03.06.2020 möglich

 

Die Zeugnisverleihung im Theater fällt aufgrund des bis 31.08.2020 bestehenden Verbots von Großveranstaltungen aus!

Das Modulhandbuch kann auf Wunsch gegen eine Schutzgebühr von 1€ auf CD in der Schule erworben werden.

 

Regelungen nur für die BFSP I:

Praxis:

Auch nach Wiederaufnahme des Unterrichts am Lernort Schule wird die praktische Ausbildung nicht fortgesetzt. Konnte die praktische Ausbildung aufgrund der Schulschließung und der Schließung von einschlägigen Praxiseinrichtungen nicht absolviert werden, wird nach derzeitigem Stand eine Ersatzleistung entwickelt, die noch zu erbringen ist.

 

Lernfelder:

Die Wiederaufnahme des Unterrichts in geteilten Lerngruppen erfolgt ab dem 03.06.2020.

Entsprechende Stundenpläne folgen.

Bis dahin wird es Aufgaben für das ‚Lernen zu Hause geben‘, die zur Festlegung der Jahresleistung auch bewertet werden.

 

 

Regelungen nur für die Soz A I:

Praxis:

Auch nach Wiederaufnahme des Unterrichts am Lernort Schule wird die praktische Ausbildung nicht fortgesetzt. Konnte die praktische Ausbildung aufgrund der Schulschließung und der Schließung von einschlägigen Praxiseinrichtungen nicht absolviert werden, wird nach derzeitigem Stand eine Ersatzleistung entwickelt, die noch zu erbringen ist.

 

Module:

Die Wiederaufnahme des Unterrichts in geteilten Lerngruppen erfolgt ab dem 25.05.2020.

Entsprechende Stundenpläne folgen.

Bis dahin wird es Aufgaben für das ‚Lernen zu Hause geben‘, die zur Festlegung der Jahresleistung auch bewertet werden.

 

 

Regelungen nur für die US:

Praxis:

Auch nach Wiederaufnahme des Unterrichts am Lernort Schule wird die praktische Ausbildung nicht fortgesetzt. Konnte die praktische Ausbildung aufgrund der Schulschließung und der Schließung von einschlägigen Praxiseinrichtungen nicht absolviert werden, werden ggf. Noten aus dem Vorjahr übernommen und/oder eine Ersatzleistung entwickelt.

Module:

Die Wiederaufnahme des Unterrichts in geteilten Lerngruppen erfolgt ab dem 25.05.2020.

Entsprechende Stundenpläne folgen.

Bis dahin wird es Aufgaben für das ‚Lernen zu Hause geben‘, die zur Festlegung der Jahresleistung auch bewertet werden.

 

 

 

Update 16.04.2020 - Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen

Liebe Schülerinnen und Schüler,

zunächst hoffen wir, dass alle möglichst gesund durch die vergangenen Wochen gekommen sind.

Wie Sie alle haben auch wir - Schulleitung und Kollegium - gespannt auf Informationen gewartet, wie es ab dem 20.04.2020 konkret weitergeht.

Heute hat Kultusminister Grant H. Tonne eine Pressekonferenz gegeben mit entsprechenden Maßgaben, wie die Rückkehr in den Unterrichtsbetrieb an Niedersachsens Schulen schrittweise aussehen soll.

Natürlich bedarf es nun vielschichtiger Überlegungen und organisatorischer Planungen, die wir Ihnen nicht alle sofort präsentieren können, denn auch wir hatten bis heute keine konkreten Informationen.

Es gibt aber ein paar Dinge, die wir Ihnen schon heute verbindliche mitteilen möchten:

 

1) Für unsere Abschlussklassen (Soz A II a, b, c und d sowie OS 1, OS 2 und OS 3) findet ab dem 27. April 2020 prüfungsvorbereitender Unterricht in verkleinerten Lerngruppen statt.

Hierfür werden wir die Klassen teilen und nach einem wechselnden Plan unterrichten. Einen entsprechenden Stundenplan werden wir kommende Woche Dienstag online stellen.

Die Termine für die schriftlichen Prüfungen bleiben bestehen.

Die Schulentlassungsfeier im Theater mussten wir leider absagen, da auch weiterhin (bis mindestens 31.08.2020) Großveranstaltungen verboten sind. Wir werden uns eine angemessene Alternative überlegen.

2) Nach derzeitigem Stand werden die Kitas in Niedersachsen weiterhin bis zum Sommer nur im (wenn auch erweiterten) Notbetrieb laufen. Dehalb müsen wir davon ausgehen, dass weder die Soz A II noch die Soz A I ihre Praktika wieder aufnehmen können. Das hatte sich ja bereits vor den Osterferien angedeutet. Hierzu (Notengebung Praxis etc.) werden weitere Infos folgen. Auch die BFSP wird nach derzeitigem Stand ihr Praktikum nicht antreten können.

3) Die US wird ihr Praktikum am 20.04.2020 nicht antreten. Ob für diese Klassenstufe überhaupt ein Praktikum stattfinden kann, bleibt abzuwarten, ist aber derzeit unwahrscheinlich. Wir warten auf Infomationen vom Kultusministerium.

Für die BFSP, die Soz A I sowie die US wird voraussichtlich ab dem 18.05.2020 wieder Unterrich stattfinden.

An alle Schüler dürfen nun ab dem 27.04.2020 verbindliche Aufgaben für die Bearbeitung zu Hause gestellt werden. Sollte jemand nicht die Möglichkeit haben, Aufgaben online zu empfangen bzw. Arbeitsergebnisse online an die Lehrkräfte zu übermitteln, so melden Sie sich bitte in der Schule, damit wir hierfür eine Lösung finden.

Das Sekretariat wird ab dem 20.04.2020 bis auf Weiteres von 9 bis 12 Uhr besetzt sein. 

Scheuen Sie sich nicht, die Schulleitung per Mail zu kontaktieren, falls Fragen auftreten sollten.

Bleiben Sie weiterhin gesund, damit wir uns bald wiedersehen!

 

 

Ergänzung zum Update vom 23.03.2020 für alle Klassen

Liebe Schülerinnen und Schüler,

da die praxisbetreuenden Kolleg*innen viele Anfragen von Ihnen/Euch bezüglich bereits abgesprochener Termine für Praxisbesuche erreichen, möchte ich die Konsequenzen des Updates von gestern noch mal deutlich machen:

          Nach derzeitigem Stand müssen wir den Erlass des Kultusministeriums so auslegen, dass alle Praktika, die vor den Osterferien begonnen haben, zunächst beendet sind.

       Das betrifft an unserer Schule die Praktika der Soz A IIer, der Oberstufen sowie der Soz A Ier:

  • Für die Oberstufen gilt das Praktikum grundsätzlich als abgegolten (Ausnahmen: SuS, die aufgrund von Erkrankung immense Fehlzeiten im Praktikum hatten). Als Ersatz für die praktische Prüfung ist bereits eine Lösung angedacht unter der Voraussetzung, dass irgendwann im Frühjahr der Unterrichtsbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
  • Für die Soz A IIer ist derzeit nicht klar, ob das geplante Blockpraktikum nach den schriftlichen Prüfungen (falls diese regulär stattfinden können), durchgeführt werden darf und kann. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir nach einer alternativen Lösung als Ersatz für die praktische Prüfung suchen.
  • Die Soz A Ier sind besonders von der derzeitigen Corona-Krise betroffen, da das Praktikum gerade erst begonnen hatte. Auch hier lässt sich derzeit nicht sagen, ob das Praktikum noch fortgeführt werden kann und muss! Die bereits vereinbarten Termine für Praxisbesuche sind deshalb bis auf weiteres ausgesetzt. Sie müssen sich also vorerst keine Gedanken über die Abgabe von schriftlichen Planungen machen. Wir müssen alle abwarten, wann der reguläre Schulbetrieb sowie der reguläre Betreuungsbetrieb in den KiTas wieder aufgenommen wird. Sollte das Kultusministerium dann entscheiden, dass Ihr Praktikum fortgesetzt wird, so werden sich die betreuenden Lehrkräfte dann erneut mit Ihrer Einrichtung in Verbindung setzen, um Termine abzusprechen. Es könnte aber ebenso sein, dass Sie in diesem Jahr auf eine weitere praktische Ausbildung verzichten müssen. Das lässt sich zurzeit nicht verbindlich abschätzen. Bitte haben Sie Geduld.

       

        Für Praktika, die noch gar nicht begonnen haben, gibt es derzeit keine verbindliche Aussage vom Kultusministerium!

       Das betrifft an unserer Schule die Praktika der BFSP I sowie der US:

  • Für die BFSP I gilt in diesem Fall tatsächlich: abwarten! Ihr Praktikum soll regulär am 04.05.2020 beginnen. Hier ist zunächst die Entwicklung der Infektionslage und sodann die Entscheidung des Kultusministeriums abzuwarten.
  • Für die US – das Praktikum beginnt regulär am 20.04.2020 – müssen wir derzeit annehmen, dass das Praktikum zumindest nicht am geplanten Termin startet. Ob und mit welcher Verzögerung Sie ins Praktikum gehen können, ist ebenfalls abhängig von der Entwicklung der Infektionslage sowie den Entscheidungen der entsprechenden Behörden. Wir können Sie nur bitten, sich in Geduld zu üben, bis diesbezüglich verbindliche Aussagen getroffen werden können.

 

Sie alle möchten wir bitten, sich an dieser Stelle und auf diesem Wege regelmäßig über die neuesten Entwicklungen zu informieren. Sobald es gesicherte Aussagen zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes, zur Fortsetzung Ihrer praktischen Ausbildung oder anderen wichtigen Entwicklungen und Entscheidungen gibt, werden wir diese hier veröffentlichen und Sie somit informieren.

 

 

 

 

Update 23.03.2020: Praktika in vollzeitschulischen Ausbildungsgängen 'in Zeiten von Corona'

Liebe Schüler*innen, sehr geehrte Praxismentor*innen,

durch die aktuelle Corona-Krise finden wir uns alle einerseits in einer Flut von Informationen wieder, was den medizinischen Aspekt angeht. Täglich erreichen uns neue beunruhigende Meldungen aus den verschiedensten Teilen unserer Erde.

Andererseits befinden wir uns in einem Informationsvakuum, was die Fortführung des Unterrichts sowie der praktischen Ausbildung betrifft. Das ist auch für uns schwer auszuhalten. Wir halten einen regelmäßigen Kontakt zur Landesschulbehörde und zum Kultusministerium, um die aktuellen Erlasse und Maßgaben zeitnah umsetzen zu können.

Auch für die Kolleg*innen in den Behörden ist und bleibt die aktuelle Situation jedoch schwer planbar. Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob sich die Situation bis zum 20.04.2020 soweit stabilisiert hat, dass der Unterrichtsbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Wie sich die Lage dann in den sozialpädagogischen Einrichtungen gestaltet, in denen unsere Schüler*innen Ihre Praktika bis dato absolviert haben oder noch absolvieren wollen, lässt sich derzeit nicht sagen.

Der neueste Erlass des Kultusministeriums gibt bezüglich der praktischen Ausbildung zurzeit folgende Maßgabe aus:

„Für vollzeitschulische Bildungsgänge, in denen Praktika … abzuleisten sind, gelten die Praktikumszeiten der Schülerinnen und Schüler bis zum 18.04.2020 als erfüllt und müssen nicht nachgeholt werden. Sofern sie aktuell ein Praktikum absolvieren, ist dieses sofort zu beenden.“

Ergänzend hierzu gibt es vom Kultusministerium noch die Aussage:

Dies „bezieht sich auf alle Klassen, nicht nur auf Abschlussklassen. Und der Erlass bezieht sich erstmal auf den aktuellen Stand, dass Unterricht bis zum 20.04.2020 nicht erteilt wird. Wie Unterricht und Praxiszeiten nachgeholt oder bewertet werden können, muss dann geklärt werden.“

Was dieser Erlass für die einzelnen Klassenstufen bedeutet - insbesondere für jene, die bisher kaum Praxiszeiten sammeln konnten oder ihr Praktikum noch gar nicht angetreten haben - können wir derzeit nicht verbindlich sagen. Das Kultusministerium hat zugesichert, zeitnah weitere abgestimmte Maßnahmen zu beschreiben, die hoffentlich dazu geeignet sind, den Rest des Schuljahres irgendwie planen und Ihnen konkretere Informationen an die Hand geben zu können.

Bis dahin sind wir alle aufgefordert, uns in Geduld zu üben.

Wir versichern Ihnen: Wir werden alles daransetzen, dieses Schuljahr im Sinne aller Beteiligten zu einem guten Ende zu bringen, ohne dass jemandem ein vermeidbarer Nachteil aus der derzeitigen Situation entsteht.

Helfen Sie mit, die Situation so schnell und so gut wie möglich zu stabilisieren, in dem Sie den offiziellen Empfehlungen folgen und persönliche soziale Kontakte auf ein notwendiges Mindestmaß beschränken! Jeder kann durch persönlichen Verzicht seinen Beitrag leisten.

Wir wünschen Ihnen allen für die kommenden Wochen und auch darüber hinaus Kraft, Zuversicht und Gesundheit!