Update: Distanzlernen vom 14.12.2020 bis 18.12.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die große Mehrheit unserer Schülerschaft hat von der gestern durch das Kultusministerium veröffentlichten Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen.

Zum Schutz der verbleibenden Schüler*innen sowie unserer Kolleg*innen haben wir auf Basis der Vielzahl an Befreiungen entschieden, die Klassen BFSP I, Soz A I a - c, US 1 - 3 sowie OS 1 + 2 vom 14.12.2020 bis zum 18.12.2020 in das Distanzlernen zu Hause zu schicken. Es findet kein kein Präsenzunterricht statt, sondern es werden gemäß Stundenplan Aufgaben von den Kolleg*innen per Mail versendet. Individuelle Anfragen an die Fachkolleg*innen sind kommende Woche dafür nicht notwendig. Damit Sie mit allen Aufgaben zuverlässig versorgt werden, ist es allerdings nötig, dass Sie alle regelmäßig Ihre E-Mails auf Posteingang überprüfen. Regulär geplante Leistungsnachweise werden auf das neue Jahr verschoben.

WICHTIG: Der Nachschreibetermin findet für alle angemeldeten Schüler*innen am kommenden Dienstag, 15.12.2020, wie geplant unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt.

Aufgrund der unsicheren Infektionslage möchten wir bitten, rechtzeitig vor dem derzeit für den 11.01.2021 geplanten Unterrichtsstart nach den Weihnachtsferien wieder hier auf die Website zu schauen.

Für unsere Schüler*innen, die sich derzeit in der praktischen Ausbildung befinden, müssen je nach Lage vor Ort zum Teil individuelle Regelungen getroffen werden. Grundsätzlich sollen die Praxiseinrichtungen weiter besucht werden, da hier aufgrund der eingegrenzten Personenzahl (im Vergleich zum Schulbetrieb) von einem geringeren Infektionsgeschehen auszugehen ist und bereits im vergangenen Schuljahr die Praktika ganz oder zum großen Teil ausgefallen sind. Sollten Schüler*innen von KiTa-Schließungen betroffen sein, so kann dies entsprechend auf dem Stundenzettel vermerkt werden.

Für Sie und Euch alle wünschen wir dann ab dem 19.12.2020 erholsame, gesunde und fröhliche Ferien- und Feiertage!

Schulleitung und Team der Sozialpädagogikschule 

 

Update: Maskenpflicht im Unterricht ab 06.11.2020

Liebe Schüler*innen,

nachdem der Landkreis Nienburg längere Zeit stabil einen Inzidenz-Wert von knapp unter 50 vorweisen konnte, wurde dieser Wert leider nun überschritten.

Für den Schulbetrieb bedeutet dies, dass wir zwar weiter im Szenario A unterrichten, aber ab Freitag, 06.11.2020, auch im Unterricht eine Maskenpflicht besteht.

Gemäß der vorgegebenen Hygieneschutzmaßnahmen und -regelungen ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:

> Um Ihnen allen kurze Verschnaufpausen ohne Masken zu ermöglichen, halten Sie sich bitte ab sofort während der Pausen entweder im Klassenraum weiterhin mit Maske auf oder Sie nutzen die Möglichkeit der Pause auf dem Hof. Hier haben wir für die einzelnen Kohorten (Klassen) jeweils Felder markiert, in denen Sie sich mit Abstand ohne Maske innerhalb Ihrer Kohorte aufhalten können. Hier können Sie auch essen und trinken.Wir werden zudem an verschiedenen Stellen Möglichkeiten für unsere volljährigen Schüler*innen schaffen, um Zigarettenkippen angemessen zu entsorgen. An dieser Stelle die Bitte, alle mit darauf zu achten, dass die beiden Schulhöfe / Parkplätze sauber bleiben.

> Im Klassenraum dürfen Sie kurzfristig an Ihrem Platz die Maske abnehmen, um etwas zu essen und zu trinken.

> Auch Fahrgemeinschaften müssen sich an das Gebot der Zusammenkunft von Menschen aus maximal 2 Haushalten halten. Da Sie auch hierbei kaum einen Abstand von 1,5 Metern einhalten können, soll auch hier ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

> Bitte beachten Sie unbedingt unsere Tabelle 'To-do-in Coronazeiten', die wir Ihnen zum Download unter 'Dokumente & Formulare' zur Verfügung gestellt haben. Hier werden vielen Fragen beantwortet.

> Die Bearbeitung von Gruppenarbeiten erfolgt weiterhin in den festen Stammgruppen. Ein Durchmischen und Wechseln innerhalb der Stammgruppen ist nicht bzw. nur bei triftigen Gründen/im Ausnahmefall nach Rücksprache mit der Klassenleitung sowie Ausschöpfung aller alternativen Lösungen möglich.

 

Und noch ein Hinweis in eigener Sache:

Home-Schooling:

Schüler*innen können auf Antrag derzeit zu Hause beschult werden, wenn Sie selbst Risikopatient/in sind oder mit einem/einer solchen Patient/in in einem Haushalt leben.

Dies gilt nicht im Falle von Krankheit (AU-Bescheinigung durch Ihren Arzt), denn die AU bescheinigt Ihnen die durch Erkrankung hervorgerufene Arbeitsunfähigkeit!

Die Zeit, während der Sie krankgeschrieben sind, sollte also unbedingt zur Genesung und Erholung genutzt werden. Sie werden durch die Lehrkräfte nicht mit Unterrichtsmaterial versorgt.

 

Stundenplan:

Leider gibt es in diesen unruhigen Zeiten durch vereinzelte, kurzfristige Ausfälle im Kollegium immer mal wieder Lücken im Stundenplan, die nicht vertreten werden können. Dennoch können und sollen diese Zeiten sinnvoll genutzt werden. Sie finden in diesen Fällen zukünftig folgende Begriffe im Stundenplan:

ev@ = bedeutet eigenverantwortliches Arbeiten mit Anwesenheit in der Schule - ggf. ergänzt durch den Namen einer Lehrkraft; sodass klar ist, dass Aufgaben für ein bestimmtes Modul/Fach/Lernfeld bearbeitet werden sollen.

ev@home = bedeutet eigenverantwortliches Arbeiten zu Hause - ggf. ergänzt durch den Namen einer Lehrkraft; sodass klar ist, dass Aufgaben für ein bestimmtes Modul/Fach/Lernfeld bearbeitet werden sollen.

 

 

 

'To do' in Corona-Zeiten

Liebe Schülerinnen und Schüler,

in diesen merkwürdigen Zeiten ist unser Alltag mittlerweile geprägt durch immer neue Meldungen und Regelungen, die sich aufgrund der Covid19-Pandemie ergeben und auch je nach Infektionsgeschehen ändern. Das bringt manchmal Verunsicherung mit sich, welche Regeln nun aktuell gelten.

Um Ihnen mehr Handlungssicherheit zu geben, haben wir eine Tabelle erstellt, was in verschiedenen Ausgangslagen zu tun ist und welche Konsequenzen sich aus bestimmten Situtionen ergeben. Sie finden diese Tabelle wie schon die anderen relevanten Informationen zum Download im Schüler-Service-Bereich (Formulare/Dokumente).

Bleiben Sie weiterhin gesund und optimistisch, dass wir diese Zeiten gut überstehen!

Die Schulleitung

 

 

 

Update: Regelungen für Schulen ab 02. November 2020

Liebe Schüler*innen!

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche erneut weitreichende Einschränkungen für das öffentliche Leben beschlossen.

Die Bereiche Bildung und Betreuung sind hiervon jedoch ausdrücklich nicht durch erneute Schließung betroffen, wohl aber durch entsprechende Regelungen, die den Schulen ein hohes Maß an individueller Handlungsvollmacht ermöglichen. So ist - abhängig vom Infektionsgeschehen in einem Landkreis - ein schnelles Reagieren der Schule möglich.

Wann an einer Schule auch im Unterricht Masken getragen werden müssen oder ein Wechsel in das Euch zum Teil bekannte Szenario B erfolgt, hängt hierbei maßgeblich von der 7-Tage-Inzidenz ab.

> ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50+: Szenario A + eine Mund-Nasen-Bedeckung ist auch im Unterricht zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann (was in unseren Unterrichtsräumen der Fall ist!)

> ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100+ ohne weitere Infektionsschutzmaßnahme: Szenario A + eine Mund-Nasen-Bedeckung ist auch im Unterricht zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann (was in unseren Unterrichtsräumen der Fall ist!)

> ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100+ und einer durch das Gesundheitsdamt angeordneten Infektionsschutzmaßnahme für die Schule: Wechsel in Szenario B (halbe Lerngruppen); es muss im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, da das Abstandsgebot bei halben Lerngruppen eingehalten werden kann.

Zur Ermittlung der Inzidenzzahl ist durch die Schulen die Niedersachsenseite unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ zu Grunde zulegen. Diese Seite wird regelmäßig täglich um 9.00 Uhr aktualisiert. Für den Folgetag ist dann gegebenenfalls die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht verpflichtend umzusetzen. Einer Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt bedarf es in diesem Falle nicht mehr.

Im Bereich Schüler-Service > Formulare und Dokumente haben wir Euch das entsrepchende Formular und den neuesten Brief des Ministers als Download zur Verfügung gestellt!

Wir wünschen einen guten Start in eine hoffentlich gesunde Woche!

Die Schulleitung

 

Update: Unterricht nach den Herbstferien

Liebe Schülerinnen und Schüler:

Wir hoffen sehr, dass Ihr alle die Herbstferien zur Erholung nutzen konntet und wir uns gesund in der kommenden Woche zum Unterrichtsstart nach den Herbstferien in unserer Schule wiedersehen.

Unser Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat heute um 12 Uhr in einer Pressekonferenz über die wichtigsten Bedingungen und Vorgaben zum Unterrichtsgeschehen nach den Herbstferien informiert.

Diese Informationen, die man auch auf der Internetseite des Kultusministeriums findet, möchten wir Euch an dieser Stelle weitergeben:

Die Schulen in Niedersachsen setzen den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach den Herbstferien fort. Ab Montag, 26. Oktober 2020 starten die Schulen landesweit wieder im Szenario A. Um den Präsenzbetrieb zu gewährleisten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schule Beschäftigte zu erhöhen, sind in der aktuellen Lage mit steigenden Infektionen mit SARS-CoV-2 Anpassungen notwendig. Daher stehen nach den Herbstferien folgende Neuerungen an:

I. Empfehlung MNB im Unterricht an weiterführenden Schulen:

Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 50 sollen ab Montag auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

II. Erhöhung des Schutzstatus von Risikogruppen in Familien:

Ab Montag wird erleichtert, dass Schülerinnen und Schüler, die selbst nicht zur Risikogruppe gehören, aber vulnerable Angehörige im Hausstand haben, leichter vom Präsenzunterricht befreit werden können. Es gilt dann, dass sich bei Vorlage eines Attestes alle Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht befreien lassen können, sobald am Standort der Schule oder am Wohnort eine Inzidenz von 35 erreicht wurde.

Nach wie vor wird die Befreiung vom Präsenzunterricht für alle anderen Schülerinnen und Schüler mit Angehörigen aus Risikogruppen gelten, sobald vom Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde.

 

III. Lüften nach 20-5-20

Sachgerechtes Lüften ist ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Das hat unter anderem auch ein Expertengespräch der Kultusministerkonferenz bestätigt. Das bedeutet, die Faustregel 20-5-20 beachten, also rund zur Hälfte einer 45-Min.-Unterrichtsstunde für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.

 

Hinweise der Schulleitung:

- Ganz aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Nienburg bei 35,4. Wir sind also nicht mehr allzu weit entfernt davon, auch im Unterricht Masken zu tragen und sollten uns gedanklich darauf einstellen.

- Es gibt keine Alternative zum regelmäßigen Lüften (siehe oben)! Die ständigen Diskussionen in den Klassen ändern daran nichts - verschlechtern aber die Stimmung. Also noch mal ganz deutlich: Stellt Euch in der Wahl Eurer Kleidung auf regelmäßiges, kurzes Stoßlüften (möglichst auch quer, also mit geöffneten Fenstern und geöffneter Tür) ein!

- Bei den Dokumenten im Schüler-Service-Bereich findet Ihr ein Antragsformular für die Befreiung vom Unterricht zu o.g. Bedingungen.

- Es wird auch weiterhin im 2-Wochen-Abstand auf politischer Ebene geprüft, ob Maßnahmen angepasst werden müssen. Wie gewohnt findet Ihr dann an dieser Stelle die neuesten Informationen, die Euch und uns betreffen.

 

Genießt die restlichen Ferientage und bleibt gesund!

Die Schulleitung