Update: Schulbetrieb ab dem 11.01.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

im Namen der Schulleitung und des gesamten Kollegiums wünschen wir Ihnen ein gutes und gesundes Jahr 2021.

Wir hoffen, dass wir mit gemeinschaftlichen Anstrengungen die Herausforderungen der leider noch andauernden Coronakrise meistern und überstehen.

Sicherlich haben Sie auch die Beratungen der Politik verfolgt und mit Spannung auf neue Beschlüsse und die Umsetzung in Schule gewartet.

Im online gestellten Ministerbrief (wie immer unter Dokumente & Formulare) finden Sie die aktuelle Entscheidung zum Unterrichtsgeschehen ab dem 11.01.2021.

 

Für unsere Schule bedeutet dies konkret:

 

- BFSP I, Soz A I a-c und US 1 - 3 gehen von Montag an zunächst bis Ende Januar in das Distanzlernen. Die Aufgaben werden von den Lehrkräften per Mail verschickt; ggf. gibt es Videokonferenzen und/oder Telefonsprechstunden.

Ab 11.01.2021 ist bei Bedarf grundsätzlich eine Ausleihe eines mobilen Endgerätes in der Schule möglich. Bitte melden Sie sich bei der stellvertretenden Schulleitung per Mail.

 

- BFSP II, Soz A II a-d und OS 1 + 2 werden ab Montag im Szenario B - also mit halben Lerngruppen - unterrichtet.

Wir starten am 11.01.21 mit den Teilgruppen A der jeweiligen Klassen, während die Teilgruppen B ins Distanzlernen gehen.

Am 18.01. wird dann getauscht: die Teilgruppen B der jeweiligen Klassen kommen in die Schule; die Teilgruppen A bleiben zu Hause.

(Wir gehen davon aus, dass die Klassen selber wissen, welcher Teilgruppe sie mit ihrer Stammgruppe angehören.)

Während des Unterrichts darf am Platz dann die Maske abgenommen werden. Auf dem Schulgelände besteht grundsätzlich weiterhin Maskenpflicht.

Den entsprechenden, neu erstellten Sonderstundenplan finden Sie an gewohnter Stelle.

 

- Ab 25.01. wird es einen neuen Sonderstundenplan geben. Dieser ist in Arbeit.

 

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 29.01.2021. Danach wird es neue Beratungen der Politik und vermutlich neue Erlasse geben.

 

Praxis:

Bisher gibt es noch keinen aktuellen Erlass für die Ausbildung am Lernort Praxis.

Sobald wir hierzu verbindliche Informationen haben, geben wir diese an dieser Stelle an Sie weiter.

Im Falle, dass die Praktika (ggf. mit verspätetem Beginn) stattfinden:

Seien Sie versichert, dass die Einrichtungen füe einen ausreichenden Hygieneschutz - soweit möglich - Rechnung tragen.

Bei individuellen Schwierigkeiten aufgrund von Corona-Schließungen einzelner Praxiseinrichtungen sind wir bemüht, mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden.

 

Für die Betreuung eigener Kinder ist es grundsätzlich möglich, dass die Schule Ihnen eine Bescheinigung ausstellt, dass Sie für Ihr eigenes minderjähriges Kind einen Betreuungsplatz benötigen,

wenn Sie selbst Ihre praktische Ausbildung absolvieren.

 

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir es erreichen, dass Sie bei allem notwendigen Schutz vor Ansteckung möglichst viel aus Ihrer Ausbildung mitnehmen!

Bleiben Sie zuversichtlich!

 

 

 

 

 

 

Update: Distanzlernen vom 14.12.2020 bis 18.12.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die große Mehrheit unserer Schülerschaft hat von der gestern durch das Kultusministerium veröffentlichten Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen.

Zum Schutz der verbleibenden Schüler*innen sowie unserer Kolleg*innen haben wir auf Basis der Vielzahl an Befreiungen entschieden, die Klassen BFSP I, Soz A I a - c, US 1 - 3 sowie OS 1 + 2 vom 14.12.2020 bis zum 18.12.2020 in das Distanzlernen zu Hause zu schicken. Es findet kein kein Präsenzunterricht statt, sondern es werden gemäß Stundenplan Aufgaben von den Kolleg*innen per Mail versendet. Individuelle Anfragen an die Fachkolleg*innen sind kommende Woche dafür nicht notwendig. Damit Sie mit allen Aufgaben zuverlässig versorgt werden, ist es allerdings nötig, dass Sie alle regelmäßig Ihre E-Mails auf Posteingang überprüfen. Regulär geplante Leistungsnachweise werden auf das neue Jahr verschoben.

WICHTIG: Der Nachschreibetermin findet für alle angemeldeten Schüler*innen am kommenden Dienstag, 15.12.2020, wie geplant unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt.

Aufgrund der unsicheren Infektionslage möchten wir bitten, rechtzeitig vor dem derzeit für den 11.01.2021 geplanten Unterrichtsstart nach den Weihnachtsferien wieder hier auf die Website zu schauen.

Für unsere Schüler*innen, die sich derzeit in der praktischen Ausbildung befinden, müssen je nach Lage vor Ort zum Teil individuelle Regelungen getroffen werden. Grundsätzlich sollen die Praxiseinrichtungen weiter besucht werden, da hier aufgrund der eingegrenzten Personenzahl (im Vergleich zum Schulbetrieb) von einem geringeren Infektionsgeschehen auszugehen ist und bereits im vergangenen Schuljahr die Praktika ganz oder zum großen Teil ausgefallen sind. Sollten Schüler*innen von KiTa-Schließungen betroffen sein, so kann dies entsprechend auf dem Stundenzettel vermerkt werden.

Für Sie und Euch alle wünschen wir dann ab dem 19.12.2020 erholsame, gesunde und fröhliche Ferien- und Feiertage!

Schulleitung und Team der Sozialpädagogikschule 

 

Update: Maskenpflicht im Unterricht ab 06.11.2020

Liebe Schüler*innen,

nachdem der Landkreis Nienburg längere Zeit stabil einen Inzidenz-Wert von knapp unter 50 vorweisen konnte, wurde dieser Wert leider nun überschritten.

Für den Schulbetrieb bedeutet dies, dass wir zwar weiter im Szenario A unterrichten, aber ab Freitag, 06.11.2020, auch im Unterricht eine Maskenpflicht besteht.

Gemäß der vorgegebenen Hygieneschutzmaßnahmen und -regelungen ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:

> Um Ihnen allen kurze Verschnaufpausen ohne Masken zu ermöglichen, halten Sie sich bitte ab sofort während der Pausen entweder im Klassenraum weiterhin mit Maske auf oder Sie nutzen die Möglichkeit der Pause auf dem Hof. Hier haben wir für die einzelnen Kohorten (Klassen) jeweils Felder markiert, in denen Sie sich mit Abstand ohne Maske innerhalb Ihrer Kohorte aufhalten können. Hier können Sie auch essen und trinken.Wir werden zudem an verschiedenen Stellen Möglichkeiten für unsere volljährigen Schüler*innen schaffen, um Zigarettenkippen angemessen zu entsorgen. An dieser Stelle die Bitte, alle mit darauf zu achten, dass die beiden Schulhöfe / Parkplätze sauber bleiben.

> Im Klassenraum dürfen Sie kurzfristig an Ihrem Platz die Maske abnehmen, um etwas zu essen und zu trinken.

> Auch Fahrgemeinschaften müssen sich an das Gebot der Zusammenkunft von Menschen aus maximal 2 Haushalten halten. Da Sie auch hierbei kaum einen Abstand von 1,5 Metern einhalten können, soll auch hier ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

> Bitte beachten Sie unbedingt unsere Tabelle 'To-do-in Coronazeiten', die wir Ihnen zum Download unter 'Dokumente & Formulare' zur Verfügung gestellt haben. Hier werden vielen Fragen beantwortet.

> Die Bearbeitung von Gruppenarbeiten erfolgt weiterhin in den festen Stammgruppen. Ein Durchmischen und Wechseln innerhalb der Stammgruppen ist nicht bzw. nur bei triftigen Gründen/im Ausnahmefall nach Rücksprache mit der Klassenleitung sowie Ausschöpfung aller alternativen Lösungen möglich.

 

Und noch ein Hinweis in eigener Sache:

Home-Schooling:

Schüler*innen können auf Antrag derzeit zu Hause beschult werden, wenn Sie selbst Risikopatient/in sind oder mit einem/einer solchen Patient/in in einem Haushalt leben.

Dies gilt nicht im Falle von Krankheit (AU-Bescheinigung durch Ihren Arzt), denn die AU bescheinigt Ihnen die durch Erkrankung hervorgerufene Arbeitsunfähigkeit!

Die Zeit, während der Sie krankgeschrieben sind, sollte also unbedingt zur Genesung und Erholung genutzt werden. Sie werden durch die Lehrkräfte nicht mit Unterrichtsmaterial versorgt.

 

Stundenplan:

Leider gibt es in diesen unruhigen Zeiten durch vereinzelte, kurzfristige Ausfälle im Kollegium immer mal wieder Lücken im Stundenplan, die nicht vertreten werden können. Dennoch können und sollen diese Zeiten sinnvoll genutzt werden. Sie finden in diesen Fällen zukünftig folgende Begriffe im Stundenplan:

ev@ = bedeutet eigenverantwortliches Arbeiten mit Anwesenheit in der Schule - ggf. ergänzt durch den Namen einer Lehrkraft; sodass klar ist, dass Aufgaben für ein bestimmtes Modul/Fach/Lernfeld bearbeitet werden sollen.

ev@home = bedeutet eigenverantwortliches Arbeiten zu Hause - ggf. ergänzt durch den Namen einer Lehrkraft; sodass klar ist, dass Aufgaben für ein bestimmtes Modul/Fach/Lernfeld bearbeitet werden sollen.

 

 

 

'To do' in Corona-Zeiten

Liebe Schülerinnen und Schüler,

in diesen merkwürdigen Zeiten ist unser Alltag mittlerweile geprägt durch immer neue Meldungen und Regelungen, die sich aufgrund der Covid19-Pandemie ergeben und auch je nach Infektionsgeschehen ändern. Das bringt manchmal Verunsicherung mit sich, welche Regeln nun aktuell gelten.

Um Ihnen mehr Handlungssicherheit zu geben, haben wir eine Tabelle erstellt, was in verschiedenen Ausgangslagen zu tun ist und welche Konsequenzen sich aus bestimmten Situtionen ergeben. Sie finden diese Tabelle wie schon die anderen relevanten Informationen zum Download im Schüler-Service-Bereich (Formulare/Dokumente).

Bleiben Sie weiterhin gesund und optimistisch, dass wir diese Zeiten gut überstehen!

Die Schulleitung

 

 

 

Update: Regelungen für Schulen ab 02. November 2020

Liebe Schüler*innen!

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche erneut weitreichende Einschränkungen für das öffentliche Leben beschlossen.

Die Bereiche Bildung und Betreuung sind hiervon jedoch ausdrücklich nicht durch erneute Schließung betroffen, wohl aber durch entsprechende Regelungen, die den Schulen ein hohes Maß an individueller Handlungsvollmacht ermöglichen. So ist - abhängig vom Infektionsgeschehen in einem Landkreis - ein schnelles Reagieren der Schule möglich.

Wann an einer Schule auch im Unterricht Masken getragen werden müssen oder ein Wechsel in das Euch zum Teil bekannte Szenario B erfolgt, hängt hierbei maßgeblich von der 7-Tage-Inzidenz ab.

> ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50+: Szenario A + eine Mund-Nasen-Bedeckung ist auch im Unterricht zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann (was in unseren Unterrichtsräumen der Fall ist!)

> ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100+ ohne weitere Infektionsschutzmaßnahme: Szenario A + eine Mund-Nasen-Bedeckung ist auch im Unterricht zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann (was in unseren Unterrichtsräumen der Fall ist!)

> ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100+ und einer durch das Gesundheitsdamt angeordneten Infektionsschutzmaßnahme für die Schule: Wechsel in Szenario B (halbe Lerngruppen); es muss im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, da das Abstandsgebot bei halben Lerngruppen eingehalten werden kann.

Zur Ermittlung der Inzidenzzahl ist durch die Schulen die Niedersachsenseite unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ zu Grunde zulegen. Diese Seite wird regelmäßig täglich um 9.00 Uhr aktualisiert. Für den Folgetag ist dann gegebenenfalls die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht verpflichtend umzusetzen. Einer Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt bedarf es in diesem Falle nicht mehr.

Im Bereich Schüler-Service > Formulare und Dokumente haben wir Euch das entsrepchende Formular und den neuesten Brief des Ministers als Download zur Verfügung gestellt!

Wir wünschen einen guten Start in eine hoffentlich gesunde Woche!

Die Schulleitung